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Erbbaurecht

In Deutschland bezeichnet das Erbbaurecht ein spezielles Nutzungsrecht an einem Grundstück. Sie können sich das vorstellen wie eine Art langfristigen Pachtvertrag, bei dem Sie das Land für eine bestimmte Dauer nutzen dürfen, oft über mehrere Jahrzehnte hinweg.

Hier ist, wie es funktioniert: Wenn jemand ein Grundstück besitzt, aber nicht unbedingt das Gebäude darauf errichten möchte oder kann, kann er das Erbbaurecht an dieses Grundstück vergeben. Als Erbbauberechtigte haben Sie dann das Recht, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten und es zu nutzen, solange das Erbbaurecht besteht. Sie sind also quasi der „Erbbauberechtigte“ oder der „Erbbauberechtigter“.

Während der Laufzeit des Erbbaurechts sind Sie verantwortlich für die Errichtung und den Erhalt des Gebäudes. Oftmals wird das Erbbaurecht für Wohnzwecke genutzt, aber es kann auch für gewerbliche oder andere Zwecke genutzt werden, je nach den Bedingungen, die im Erbbaurechtsvertrag festgelegt sind.

Eine wichtige Sache, die Sie beachten müssen, ist, dass das Erbbaurecht zeitlich begrenzt ist. In der Regel beträgt die Laufzeit zwischen 50 und 99 Jahren, kann aber auch länger sein, je nach Vereinbarung. Am Ende der Laufzeit geht das Gebäude und alles, was damit verbunden ist, in der Regel an den Eigentümer des Grundstücks über. Es sei denn, es wird eine Verlängerung des Erbbaurechts vereinbart.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie als Erbbauberechtigte eine Erbbauzins zahlen müssen. Das ist eine regelmäßige Zahlung an den Eigentümer des Grundstücks, ähnlich wie eine Pacht. Die Höhe des Erbbauzinses wird oft bei Vertragsabschluss festgelegt und kann sich im Laufe der Zeit entsprechend der vereinbarten Bedingungen ändern.

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