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Nebenleistung

Die Grundschuld ist oft mit einer einmaligen Nebenleistung verbunden, die von den Banken erhoben und zusammen mit dieser eingetragen wird.

Diese Nebenleistung ist separat von den Grundschuldzinsen und tritt nur bei einer Zwangsversteigerung in Kraft. Sie deckt die Kosten der Versteigerung und variiert je nach Bank zwischen fünf und zehn Prozent des Darlehensbetrags.

Im Falle einer Zwangsversteigerung muss der Kreditnehmer maximal die Restschuld plus Zinsen zurückzahlen. Wenn der Verkaufserlös höher ist, erhält der Kreditnehmer den Überschuss. Ist der Erlös nicht ausreichend, kann die Bank auch die Nebenleistungen einfordern.