Nebenleistung
Nebenleistung bei der Grundschuld — verständlich, aktuell und praxisnah
Kurzfassung: Eine Nebenleistung ist eine vertraglich vereinbarte Zusatzforderung zur Grundschuld, die Banken häufig eintragen lassen. Sie tritt in der Regel nur im Fall einer Zwangsversteigerung in Kraft und dient dazu, Versteigerungskosten und Verwaltungsaufwand abzudecken. In diesem Artikel erklären wir, wie Nebenleistungen funktionieren, worauf Sie achten sollten und wie Sie sich beraten lassen können.
Was ist eine Nebenleistung?
Die Nebenleistung ist eine einmalig fällige Zusatzforderung, die zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch vermerkt werden kann. Sie ist getrennt von laufenden Zinsen und Tilgungen zu betrachten: Während Zinsen und Tilgung den normalen Kreditbetrieb regeln, wird die Nebenleistung nur relevant, wenn die Bank ihre Sicherheiten verwerten muss (z. B. bei einer Zwangsversteigerung).
Wann greift die Nebenleistung?
Die Nebenleistung tritt nur im Ereignisfall in Kraft — typischerweise bei Zwangsversteigerung der Immobilie. Sie dient dazu, die Kosten der Versteigerung und damit verbundene Aufwände der Bank zu decken. Sie wird nicht automatisch während der regulären Kreditlaufzeit gefordert.
Wie hoch ist die Nebenleistung?
Banken berechnen die Nebenleistung unterschiedlich; üblich sind ca. 5–10 % des noch offenen Darlehensbetrags. Die konkrete Höhe hängt vom Kreditvertrag und der internen Praxis der Bank ab. Wichtig: Die Nebenleistung ist separate Position und darf nicht mit Grundschuldzinsen oder Bearbeitungsgebühren verwechselt werden.
Folgen für Kreditnehmer
- Bei Zwangsversteigerung ist der Kreditnehmer grundsätzlich verpflichtet, die Restschuld plus Zinsen zu begleichen.
- Erzielter Verkaufserlös > Restschuld: Überschuss geht an den Kreditnehmer.
- Erlös < Restschuld: Die Bank kann die Differenz (samt ggf. Nebenleistung) gegenüber dem Kreditnehmer geltend machen — der Kreditnehmer bleibt also unter Umständen zur Nachzahlung verpflichtet.
Was sollten Sie vor Kreditabschluss prüfen?
Vertrag genau lesen: Achten Sie auf Formulierungen zur Nebenleistung, deren Höhe und Auslösesituation.
Nachfragen: Lassen Sie sich von der Bank erklären, wie die Nebenleistung berechnet wird.