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Kreditvertrag

Kreditvertrag: Alle wichtigen Inhalte und gesetzlichen Vorgaben im Überblick

Ein Kreditvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Vergabe eines Kredits zwischen einem Kreditgeber (z. B. Bank, Sparkasse oder Finanzinstitut) und einem Kreditnehmer (Privatperson, Unternehmen oder Organisation). Er regelt verbindlich alle Bedingungen für die Bereitstellung und Rückzahlung eines Darlehens – inklusive Zinsen, Gebühren und Pflichten beider Parteien.

In Deutschland ist der Kreditvertrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Kreditwesengesetz (KWG) streng geregelt. Damit der Vertrag rechtlich wirksam und transparent ist, muss er bestimmte Pflichtangaben enthalten.


Was muss ein Kreditvertrag in Deutschland enthalten?

1. Vertragsparteien

Der Kreditvertrag muss die vollständigen Namen, Anschriften und gegebenenfalls die rechtliche Unternehmensform von Kreditgeber und Kreditnehmer aufführen.

2. Kreditsumme

Es wird die exakte Höhe des Darlehensbetrags festgelegt – inklusive Angabe der Währung.

3. Zinsen & Gebühren

Der Vertrag definiert den nominalen Zinssatz sowie sämtliche Zusatzkosten, wie z. B.:

4. Rückzahlungsmodalitäten

Hierzu gehören:

  • Höhe der monatlichen Raten
  • Tilgungsplan (Zeitplan der Rückzahlungen)
  • Endfälligkeit des Kredits

5. Laufzeit

Die Vertragslaufzeit definiert, über welchen Zeitraum der Kredit zurückgezahlt wird.

6. Sicherheiten

Falls verlangt, werden Sicherheiten wie Grundschulden, Bürgschaften oder Fahrzeugbriefe im Kreditvertrag detailliert beschrieben.

7. Widerrufsrecht

Verbraucher haben in Deutschland ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht bei Kreditverträgen. Die Bedingungen und Fristen müssen eindeutig erläutert werden.

8. Pflichtangaben & rechtliche Hinweise

Der Vertrag muss gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten, unter anderem:

  • Effektiver Jahreszins (eff. APR)
  • Bedingungen für Sondertilgungen oder vorzeitige Rückzahlung
  • Informationen über Beschwerde- und Schlichtungsstellen

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Der Kreditvertrag legt fest, welches Recht gilt (i.d.R. deutsches Recht) und welcher Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten zuständig ist.


Fazit: Kreditvertrag immer sorgfältig prüfen

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