Festzins
Festzins:
„Festzins“ bezieht sich auf einen Zinssatz, der für eine festgelegte Zeitdauer unverändert bleibt. In Deutschland, wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, können Sie sich für eine bestimmte Laufzeit entscheiden, während der der Zinssatz konstant bleibt. Das bedeutet, dass unabhängig von Änderungen am allgemeinen Zinsniveau während dieser Zeit Ihre monatliche Rate gleich bleibt.
Die Laufzeit des Darlehens und die Zinsbindungsfrist sind eng miteinander verbunden. Die Laufzeit ist die Zeit, die Sie brauchen, um das Darlehen zurückzuzahlen, während die Zinsbindungsfrist die Zeit bezeichnet, während der der Zinssatz unverändert bleibt. Die am häufigsten von Banken angebotenen Zinsbindungsfristen sin 5, 10, und 15 Jahre. Jedoch können Sie mittlerweile bei einigen Banken gegen Zinsaufschlag auch Festzinsen von bis zu 30 Jahren erhalten. In der Regel ist die Zinsbindungsfrist kürzer als die Laufzeit des Darlehens, jedoch kann sie auch gleich lang sein. Dann spricht man von einer Volltilgung innerhalb der Zinsbindungsfrist.
Gemäß §489 BGB haben Sie als Darlehensnehmer das Recht, nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung das Darlehen ganz oder teilweise zurückzuzahlen, auch wenn die vereinbarte Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. Das gilt jedoch nur für Verbraucherdarlehen und nicht für gewerbliche Darlehen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten.
Die Bedeutung von Festzins in diesem Zusammenhang ist, dass während der festgelegten Zinsbindungsfrist der Zinssatz unverändert bleibt, unabhängig von Marktschwankungen. Das gibt Ihnen als Kreditnehmer eine gewisse Sicherheit und Planungssicherheit für Ihre monatlichen Zahlungen.