Einheitswert
Einheitswert:
Einheitswert ist ein zentraler Begriff in der deutschen Grundsteuer. Er wird für jede Immobilie festgelegt und bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Der Einheitswert wird von den Finanzbehörden anhand verschiedener Kriterien ermittelt, wie zum Beispiel der Größe des Grundstücks, der Lage, dem Alter und dem Zustand des Gebäudes. Er dient dazu, den Wert der Immobilie zum Stichtag der Hauptfeststellung zu bestimmen.
Die werteabhängige Neuberechnung der Grundsteuer bezieht sich auf die Reform der Grundsteuer in Deutschland, die darauf abzielt, das bisherige System zu modernisieren und gerechter zu gestalten. Diese Reform wurde notwendig, weil das bisherige Berechnungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Die werteabhängige Neuberechnung bedeutet, dass künftig nicht nur der Einheitswert, sondern auch der Wert des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes stärker berücksichtigt werden sollen. Hierbei werden moderne Bewertungsmethoden wie zum Beispiel das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren angewendet, um den aktuellen Wert der Immobilie zu ermitteln.
Dies hat zur Folge, dass die Grundsteuer für manche Grundstückseigentümer steigen wird, während sie für andere sinken könnte, abhängig von der Wertentwicklung der Immobilie und der Umgebung, in der sie liegt.
Die werteabhängige Neuberechnung der Grundsteuer ist also eine Maßnahme, um die Grundsteuer gerechter und zeitgemäßer zu gestalten, indem sie den tatsächlichen Wert der Immobilie stärker berücksichtigt und somit eine gerechtere Verteilung der Steuerlast ermöglicht.