Nichtabnahmeentschädigung
Nichtabnahmeentschädigung:
Die Nichtabnahmeentschädigung ist eine Entschädigungszahlung, die ein Kreditnehmer leisten muss, wenn er ein Darlehen nicht in Anspruch nimmt. Sie kann bei verschiedenen Darlehensarten wie Forwarddarlehen anfallen und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Die Berechnung kann auf zwei Arten erfolgen: die Aktiv-Aktiv Methode basiert auf entgangenen Zinsen, während die Aktiv-Passiv Methode eine Vergleichsrechnung mit Pfandbriefen nutzt.
Die Kosten betragen üblicherweise etwa 2 Prozent der Nettodarlehenssumme und können als prozentualer Anteil oder fixer Betrag im Vertrag festgelegt sein.
Weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren und Abschläge können ebenfalls anfallen.
Die Nichtabnahmeentschädigung wird relevant, wenn ein Darlehen vorzeitig aufgelöst wird, z.B. aufgrund sinkender Zinsen oder nicht benötigter Kredittranchen. In solchen Fällen muss die Höhe der Entschädigung geprüft werden, da sie oft höher ausfällt als die potenziell gesparten Zinsen.