Auflassung
Auflassung: Eigentum an Immobilien rechtlich übertragen Die Auflassung nach § 925 BGB ist ein zentraler Schritt beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Deutschland. Sie bezeichnet die förmliche Erklärung des Verkäufers, sein Eigentum an den Käufer zu übertragen. Ohne Auflassung ist ein Eigentumswechsel rechtlich nicht möglich. 🔹 Was ist eine Auflassung? Die Auflassung ist mehr als…