Auflassung
Auflassung:
Die Auflassung nach § 925 BGB ist ein wichtiger Schritt beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Deutschland. Sie ist im Wesentlichen eine förmliche Erklärung, mit der der Verkäufer einer Immobilie dem Käufer sein Eigentum an der Immobilie überträgt.
Hier ist, wie der Prozess normalerweise abläuft: Zuerst vereinbaren Sie als Käufer und der Verkäufer die Bedingungen des Immobilienkaufs, wie den Preis, die Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin. Sobald diese Bedingungen festgelegt sind, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt.
In diesem Kaufvertrag wird normalerweise eine Klausel eingefügt, die besagt, dass der Verkäufer die Immobilie dem Käufer „auflassungsfähig“ macht. Das bedeutet, dass der Verkäufer erklärt, dass er bereit ist, das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer zu übertragen.
Um diese Auflassung wirksam zu machen, müssen Sie beide zum Notar gehen. Dort erklärt der Verkäufer vor dem Notar, dass er das Eigentum an der Immobilie auf Sie übertragen möchte. Diese Erklärung wird zunächst als Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen und signalisiert den bevorstehenden Eigentümerwechsel.
Die rechtsverbindliche Eintragung im Grundbuch ist entscheidend, weil sie die öffentliche Dokumentation der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie ist. Durch die Auflassung wird deutlich gemacht, dass das Eigentum i.d.R. nach Kaufpreiszahlung rechtlich auf Sie übertragen wurde
Nachdem die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch vollzogen wurde, ist der Kaufvorgang abgeschlossen, und Sie sind der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie.