Erbpacht
Erbpacht: In Deutschland bezeichnet „Erbpacht“ im Grunde dasselbe wie „Erbbaurecht“. Beide Begriffe beziehen sich auf das Recht, ein Grundstück langfristig zu nutzen, ohne es jedoch zu besitzen. Das Grundstück gehört einer anderen Person oder Institution, während Sie das Recht haben, es für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen. Das Erbbaurecht ermöglicht…