Grundschuldzins
Grundschuldzins:
Der Grundschuldzins ist ein fester Zinssatz, der zusammen mit der Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wird, um den Kreditgeber zusätzlich abzusichern.
Im Falle einer Zwangsverwaltung oder -versteigerung können so entstehende Kosten gedeckt werden, die über die eingetragene Grundschuld hinausgehen. Dieser Zinssatz ist unabhängig vom Darlehenszins und liegt oft höher, üblicherweise über 12%.
Der Kreditnehmer muss ihn jedoch nicht während der Tilgung des Darlehens bezahlen, sondern erst, wenn er zahlungsunfähig wird und die eingetragene Grundschuld die aufgelaufenen Schulden bei der Bank nicht mehr ausreichend abdeckt. Der Grundschuldzins erhöht dann die durch die Grundschuld abgesicherte Schuldsumme.
Bei ausreichendem Erlös in der Zwangsversteigerung kann der Gläubiger über die Grundschuldzinsen zusätzlich für zwei Jahre rückständige Zinsen beanspruchen:
Somit könnten bei einer mit 16% Grundschuldzins zu verzinsenden Grundschuld über 200.000,00 € noch 200,000,00 € * 2* 16% = 64.000,00 € rückständige Zinsen darüber beansprucht werden.
Wenn die Grundschuld übertragen wird, geht der Zins ebenfalls über. Nach Löschung der Grundschuld entfällt auch der Zins.