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Grundschuldzins

Der Grundschuldzins ist ein festgelegter Zinssatz, der zusätzlich zur Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Er dient in erster Linie der Absicherung der finanzierenden Bank – insbesondere für den Fall, dass es zu einer Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung kommt.


💡 Warum gibt es den Grundschuldzins?

Der Grundschuldzins schützt den Kreditgeber vor zusätzlichen Kosten, die über die reine Darlehenssumme hinausgehen – etwa:

  • Verzugszinsen
  • Gerichtskosten
  • Verwertungskosten

Er wird nicht monatlich gezahlt und ist unabhängig vom tatsächlichen Darlehenszins, den Sie mit Ihrer Bank vereinbaren. Stattdessen kommt er nur im Ernstfall zum Tragen – zum Beispiel bei Zahlungsausfall.


📈 Wie hoch ist der Grundschuldzins?

In der Praxis beträgt der Grundschuldzins häufig zwischen 12 % und 18 %, wobei 16 % ein gängiger Standardwert ist. Diese hohen Sätze wirken auf den ersten Blick erschreckend – sind aber rein theoretisch, solange Sie Ihre Raten regelmäßig bedienen.


📉 Wann wird der Grundschuldzins relevant?

Der Grundschuldzins wird erst im Falle der Zahlungsunfähigkeit relevant. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, kann der Gläubiger zusätzlich zum eigentlichen Darlehensbetrag für zwei Jahre rückständige Zinsen aus der Grundschuld fordern.

Beispielrechnung:

  • Grundschuld: 200.000 €
  • Eingetragener Grundschuldzins: 16 %
  • Zwei Jahre rückständige Zinsen:
    👉 200.000 € × 2 × 16 % = 64.000 €

Achtung: Diese Summe kann zusätzlich zur ursprünglichen Grundschuld geltend gemacht werden – sofern der Erlös aus der Verwertung ausreichend ist.


🔄 Was passiert bei einer Übertragung oder Löschung?


🧭 Fazit: Was bedeutet der Grundschuldzins für Sie?

Der Grundschuldzins ist ein reines Sicherungsinstrument der Bank. Sie als Kreditnehmer zahlen ihn nicht während der regulären Rückzahlung. Dennoch ist es wichtig, ihn zu verstehen – vor allem bei der Planung von Umschuldung, Verkauf oder im Fall einer Zwangsvollstreckung.


🔍 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich den Grundschuldzins tatsächlich zahlen?
👉 Nur im Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsfall – nicht im normalen Darlehensverlauf.

Kann ich den Grundschuldzins selbst festlegen?
👉 Nein. Der Zinssatz wird meist von der Bank bestimmt – üblich sind 15–18 %.

Hat der Grundschuldzins Einfluss auf meine Baufinanzierung?
👉 Nein – er hat keinen Einfluss auf die monatliche Rate oder den Effektivzins des Darlehens.


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