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Erläuterungspflicht

1. Vorvertragliche Information – Transparenz von Anfang an

Bevor ein Darlehensvertrag überhaupt zustande kommt, ist es Ihre Pflicht, dem Kunden alle wesentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese beinhalten nicht nur den Darlehensbetrag, den Zinssatz und die Laufzeit, sondern auch die monatliche Rate und die Gesamtkosten des Darlehens. Nur so kann der Kunde die finanziellen Auswirkungen des Darlehens realistisch einschätzen und sich bewusst für oder gegen den Vertrag entscheiden. Es geht darum, den Kunden von Anfang an auf Augenhöhe zu informieren.

2. Der Effektive Jahreszins – Mehr als nur Zahlen

Neben dem nominalen Zinssatz müssen Sie auch den effektiven Jahreszins angeben. Dieser Zinssatz berücksichtigt alle Kosten, die mit dem Darlehen verbunden sind, wie etwa Bearbeitungsgebühren oder zusätzliche Verwaltungsgebühren. Der effektive Jahreszins ermöglicht dem Kunden, verschiedene Darlehensangebote miteinander zu vergleichen und das günstigste herauszufiltern. Hier steht die faire und transparente Bereitstellung von Informationen im Vordergrund, damit der Kunde die für ihn beste Wahl treffen kann.

3. Widerrufsrecht – Eine Sicherheitsnetz für den Kunden

In Deutschland haben Kunden das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage) vom Darlehensvertrag zurückzutreten – und das ohne Angabe von Gründen. Sie sind verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, wie und innerhalb welcher Frist sie dieses Widerrufsrecht ausüben können. Das schafft Vertrauen und ermöglicht es dem Kunden, sich auch nach Vertragsabschluss noch von der finanziellen Entscheidung zu distanzieren, falls er dies wünscht.

4. Risikoinformation – Offenheit über die möglichen Fallstricke

Es gehört zu Ihren Pflichten, den Kunden über alle mit dem Darlehen verbundenen Risiken aufzuklären. Dazu zählen mögliche Änderungen der Zinssätze, Zusatzkosten oder auch Gebührenerhöhungen, die die Rückzahlung des Darlehens beeinträchtigen könnten. Auf diese Weise wird der Kunde auf alle Eventualitäten vorbereitet und kann besser mit den finanziellen Herausforderungen umgehen, die sich möglicherweise im Laufe der Laufzeit des Darlehens ergeben.

5. Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) – Ein zusätzlicher Regelrahmen

Die Verbraucherkreditrichtlinie geht noch einen Schritt weiter und fordert eine detaillierte Offenlegung aller Informationen, die mit dem Darlehen zusammenhängen. Dies betrifft nicht nur die Bedingungen des Darlehens, sondern auch die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kunden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass Sie alle Aspekte transparent darstellen, damit der Kunde den gesamten Prozess nachvollziehen kann.

6. Beratungspflicht – Maßgeschneiderte Empfehlungen

Besonders für Darlehensvermittler ist die Beratungspflicht von zentraler Bedeutung. Sie sind dazu verpflichtet, den Kunden nicht nur objektiv zu informieren, sondern ihm auch zu helfen, eine Entscheidung zu treffen, die seinen finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnissen entspricht. Wenn ein Darlehen nicht die beste Lösung ist, müssen Sie den Kunden auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Beratung soll dem Kunden den bestmöglichen Nutzen bringen.

7. Dokumentationspflicht – Alles festhalten

Eine der wichtigsten Pflichten, die Sie haben, ist die Dokumentation aller Informationen und Beratungsgespräche mit dem Kunden. Diese Aufzeichnungen sind nicht nur ein wertvolles Instrument, um die Transparenz und den Ablauf des Beratungsgesprächs nachzuweisen, sondern sie dienen auch als Schutz für beide Seiten im Falle von Streitigkeiten oder Beschwerden. Eine lückenlose Dokumentation sichert die Qualität Ihrer Beratung und schützt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Fazit: Verantwortung und Transparenz als Schlüssel zum Erfolg