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Erbbauzins

Der Erbbauzins ist gewissermaßen die „Miete“ für ein Grundstück – allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Wer ein sogenanntes Erbbaurecht besitzt, nutzt das Grundstück nicht nur kurzfristig, sondern meist über viele Jahrzehnte. Dafür zahlt man regelmäßig eine festgelegte Summe an den Eigentümer des Grundstücks – und genau diese Zahlung nennt man Erbbauzins.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 9 Abs. 2 der Erbbaurechtsverordnung (ErbbauRVO). Der Erbbauzins ist also kein freiwilliger Beitrag, sondern eine gesetzlich geregelte Verpflichtung für alle, die ein Erbbaurecht nutzen.


Wie funktioniert der Erbbauzins?

Wenn Sie in Deutschland ein Erbbaurecht nutzen – zum Beispiel für den Bau eines Hauses auf einem fremden Grundstück – zahlen Sie regelmäßig einen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks. Diese Zahlung ist vergleichbar mit einer Pacht und stellt die Gegenleistung für die langfristige Nutzung des Bodens dar.

Die Höhe des Erbbauzinses wird in der Regel im Erbbaurechtsvertrag individuell vereinbart. Oft orientiert sie sich am Verkehrswert des Grundstücks und beträgt einen bestimmten Prozentsatz davon – beispielsweise 3 bis 5 % jährlich. Die Zahlung erfolgt meist einmal im Jahr, kann aber auch halbjährlich oder vierteljährlich vereinbart werden.


Warum ist der Erbbauzins wichtig?

Der Erbbauzins sorgt für eine faire Balance zwischen den Interessen des Grundstückseigentümers und des Erbbauberechtigten. Der Eigentümer erhält eine regelmäßige Einnahme für die Überlassung seines Grundstücks – und der Erbbauberechtigte profitiert davon, dass er ein Grundstück nutzen und darauf bauen kann, ohne es kaufen zu müssen.

Aber Achtung: Wer den Erbbauzins nicht oder verspätet zahlt, riskiert ernste Konsequenzen – bis hin zum Verlust des Erbbaurechts. Daher sollte man diese Verpflichtung unbedingt ernst nehmen und im Blick behalten.


Fazit

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