Degressive Abschreibung
Degressive Abschreibung: Steuer-Turbo für den Wohnungsbau 🚀
Die Degressive Abschreibung ist zurück – und mit ihr ein attraktives Steuerinstrument für Bauherren und Investoren. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes, das am 22. März 2024 vom Bundesrat beschlossen wurde, können Immobilienbesitzer wieder von dieser Sonderregelung profitieren. Ziel ist es, den Wohnungsbau in Deutschland zu fördern, Investitionen anzukurbeln und den großen Baustau von genehmigten, aber noch nicht umgesetzten Projekten zu lösen.
Wer jetzt in Neubauten investiert oder Immobilien erwirbt, kann durch die degressive AfA erhebliche steuerliche Vorteile nutzen – und so die Rentabilität seiner Baufinanzierung steigern.
🔍 Was ist die Degressive Abschreibung?
Die Degressive Abschreibung (AfA) erlaubt es, in den ersten Jahren nach Fertigstellung oder Erwerb einer Immobilie höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Dadurch sinkt die Steuerlast gerade zu Beginn der Investition besonders stark – ein klarer Vorteil für Investoren, die Liquidität für weitere Projekte oder die Tilgung ihrer Kapitalanlage benötigen.
So funktioniert die neue Regelung (§ 7 Abs. 5a EStG):
- Jahr 1: 5 % der gesamten Investitionskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
- Folgejahre: In den weiteren Jahren sind jeweils 5 % des Restwerts abschreibbar.
- Flexibilität: Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist jederzeit möglich, wenn dies steuerlich günstiger ist.
👉 Obwohl der ursprüngliche Vorschlag 6 % vorsah und nach der Vermittlung auf 5 % reduziert wurde, bleibt die Regelung äußerst attraktiv.
📅 Wichtige Fristen & Bedingungen
Damit die Degressive Abschreibung angewendet werden kann, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden:
- 🏗️ Neubauten: Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029
- 📝 Immobilienkauf: Notarvertrag muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein
- 🏠 Übergabe: Erwerb bis Ende des Fertigungsjahres
Besonders wichtig: Entscheidend ist nicht mehr das Datum des Bauantrags, sondern der tatsächliche Baubeginn. Damit sollen Projekte, die zwar genehmigt, aber aus Kostengründen bisher nicht gestartet wurden, einen neuen Anreiz zur Umsetzung bekommen.
🌱 Kombination mit Sonderabschreibungen
Ein echter Vorteil für Investoren: Die Degressive Abschreibung lässt sich mit der Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen kombinieren – vorausgesetzt, die Gebäude erfüllen bestimmte energetische und nachhaltige Standards.
Kombination möglich bei:
- 🏡 Neubauten mit Effizienzhausstandard 40 (EH40)
- ✅ Nachhaltigkeitssiegel QNG
- 📈 Erhöhte Baukostenobergrenze: 5.200 € pro m² (vorher 4.800 €)
- 💶 Begünstigte Anschaffungs-/Herstellungskosten: 4.000 € pro m² (vorher 2.500 €)
Das bedeutet: Wer nachhaltig baut, profitiert doppelt – durch steuerliche Vorteile und durch höhere Fördermöglichkeiten.
Mehr zu staatlichen Programmen finden Sie auch auf unserer Seite zum KfW-Darlehen.
💡 Vorteile der Degressiven Abschreibung im Überblick
✔️ Hohe Steuerersparnis in den ersten Jahren
✔️ Mehr Liquidität für Investoren & Bauherren
✔️ Flexibilität durch Wechselmöglichkeit zur linearen AfA
✔️ Kombinierbar mit Sonderabschreibungen & Förderprogrammen
✔️ Stärkung des Wohnungsbaus durch Investitionsanreize
🚀 Fazit: Degressive Abschreibung als Impuls für den Wohnungsmarkt
Die Wiedereinführung der Degressiven Abschreibung ist ein entscheidender Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder anzukurbeln. Investoren und Bauherren profitieren von deutlichen steuerlichen Entlastungen, mehr Planungssicherheit und der Möglichkeit, Projekte endlich umzusetzen.
Gerade in Kombination mit Förderungen wie der KfW-Förderung oder speziellen Baufinanzierungsmodellen eröffnet die degressive AfA spannende Chancen.
👉 Wer also überlegt, eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, sollte die Vorteile dieser Regelung unbedingt in seine Finanzplanung einbeziehen.