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Damnum

Der Begriff „Damnum“ taucht in der deutschen Finanzwelt eher selten auf, ist aber keineswegs unwichtig. Im Kern verbirgt sich dahinter dasselbe Prinzip wie beim bekannteren Disagio: Es geht um den Unterschied zwischen dem Nennwert eines Kredits oder einer Anleihe und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Oder einfacher gesagt: Das Damnum ist ein Abschlag, den man bei der Auszahlung eines Darlehens in Kauf nimmt.

Ein Beispiel macht’s deutlich:
Sie beantragen einen Kredit über 10.000 Euro, erhalten aber nur 9.800 Euro ausgezahlt. Die Differenz von 200 Euro – das ist Ihr Damnum. Es handelt sich dabei um eine Art Vorabzahlung, die in der Regel direkt vom Kreditbetrag abgezogen wird.

Warum gibt es ein Damnum überhaupt?

Das Damnum dient dem Kreditgeber als Zinsvorteil im Voraus – eine Art „Entschädigung“ dafür, dass er Ihnen über die Laufzeit des Darlehens Geld zur Verfügung stellt. Es wird meist als Prozentsatz des Nennbetrags angegeben und beeinflusst somit direkt die effektiven Kosten Ihres Kredits.

Steuerliche Behandlung – nicht alles auf einmal absetzbar

Ein wichtiger Punkt: Das Damnum ist steuerlich relevant. Allerdings dürfen Sie es in der Regel nicht komplett im Jahr der Auszahlung steuerlich geltend machen. Stattdessen muss es gleichmäßig über die gesamte Laufzeit des Darlehens verteilt werden – also Jahr für Jahr anteilig.

Damnum bei vorzeitiger Rückzahlung – Vorsicht Strafgebühr

Auch bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits kann das Damnum wieder eine Rolle spielen. Unter bestimmten Umständen kann der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – quasi ein nachträgliches Damnum –, um den entgangenen Zinsgewinn auszugleichen. Das kann insbesondere dann teuer werden, wenn Sie das Darlehen deutlich früher als geplant tilgen.

Fazit: Ein kleiner Begriff mit großer Wirkung

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