Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen
✅ Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken erheben, wenn ein Baukredit oder Immobilienkredit zwar bereits genehmigt, aber noch nicht vollständig abgerufen wurde. Sie sichern der Bank eine Vergütung für die Bereitstellung des Darlehenskapitals. Für Bauherren und Immobilienkäufer ist es daher wichtig, die Regeln und Fristen rund um Bereitstellungszinsen genau zu kennen – denn sie können die Finanzierung erheblich verteuern.
🔎 Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind eine Art „Wartezins“. Sie fallen nach Ablauf einer vereinbarten bereitstellungsfreien Zeit an, wenn der Baukredit nicht oder nur teilweise abgerufen wurde.
- Banken reservieren das zugesagte Kapital für den Kunden.
- Solange das Geld nicht genutzt wird, entgeht ihnen ein möglicher Zinsertrag.
- Mit den Bereitstellungszinsen gleichen sie diesen Nachteil aus.
📆 Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an?
Die meisten Banken gewähren eine bereitstellungsfreie Zeit von 3 bis 12 Monaten. In dieser Phase zahlen Sie keine Bereitstellungszinsen. Danach gilt:
- Zinssatz: meist 0,20 % bis 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag
- Fälligkeit: Berechnung erfolgt taggenau
- Beispiel: Bei einem noch offenen Darlehensbetrag von 100.000 € entstehen monatlich 250 € Bereitstellungszinsen
👉 Tipp: Prüfen Sie in Ihrem Darlehensvertrag genau, wie lange die bereitstellungsfreie Zeit gilt und wie hoch der Zinssatz danach ist.
💡 Unterschied: Bereitstellungszinsen vs. Sollzinsen
Viele Kreditnehmer verwechseln die beiden Begriffe:
- Sollzinsen: Zinsen für den tatsächlich abgerufenen und genutzten Kreditbetrag
- Bereitstellungszinsen: Zinsen für das noch nicht genutzte, aber reservierte Kapital
Beide Kostenarten können parallel anfallen, wenn Sie bereits einen Teil Ihres Darlehens abrufen, ein anderer Teil aber noch „ruht“.
🏗️ Warum sind Bereitstellungszinsen besonders beim Hausbau wichtig?
Gerade beim Hausbau oder bei größeren Sanierungsprojekten wird das Darlehen in Teilbeträgen abgerufen – je nach Baufortschritt (z. B. Grundstück, Rohbau, Innenausbau).
- Bauverzögerungen führen dazu, dass Teile des Kredits lange ungenutzt bleiben.
- Je nach Projektumfang können so mehrere Tausend Euro an Bereitstellungszinsen anfallen.
👉 Hier lohnt es sich, die Baufinanzierung sorgfältig zu planen. Unsere Experten von 4baufi Baufinanzierung unterstützen Sie dabei, die passende bereitstellungsfreie Zeit zu vereinbaren.
📊 Beispielrechnung: Bereitstellungszinsen
- Darlehenssumme: 300.000 €
- Abruf nach 6 Monaten: 150.000 €
- Bereitstellungsfreie Zeit: 6 Monate
- Bereitstellungszinsen: 0,25 % pro Monat
➡️ Nach Ablauf der Frist zahlen Sie für die restlichen 150.000 € monatlich 375 € Bereitstellungszinsen. Bei einer Bauverzögerung von 6 Monaten summieren sich die Zusatzkosten auf 2.250 €.
✅ So vermeiden oder reduzieren Sie Bereitstellungszinsen
Um unnötige Zusatzkosten zu verhindern, helfen folgende Strategien:
🔹 Längere bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren – viele Banken bieten bis zu 12 oder 18 Monate.
🔹 Kreditangebote vergleichen – die Unterschiede zwischen Banken sind groß. Nutzen Sie unseren Zins Vergleich.
🔹 Auszahlungsplan abstimmen – stimmen Sie die geplanten Abrufe mit Ihrem Baufortschritt ab.
🔹 KfW-Darlehen kombinieren – Förderkredite der KfW haben oft eigene Regeln zu Bereitstellungszinsen.
📌 Fazit
Bereitstellungszinsen sind ein oft unterschätzter Kostenfaktor in der Baufinanzierung. Wer frühzeitig plant, kann diese Zusatzkosten deutlich reduzieren oder ganz vermeiden. Besonders wichtig sind:
- die Länge der bereitstellungsfreien Zeit,
- die Höhe der Zinsen,
- und die individuelle Abstimmung mit dem Bau- oder Kaufplan.
👉 Lassen Sie sich individuell beraten: Mit 4baufi Baufinanzierung finden Sie die Finanzierung, die wirklich zu Ihrem Projekt passt.