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Beleihungsobjekt

Wer eine Immobilie finanzieren möchte, begegnet früher oder später einem zentralen Begriff: dem Beleihungsobjekt. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Ganz einfach: Das Beleihungsobjekt ist die Immobilie, die Sie der Bank oder Versicherung als Sicherheit für Ihren Immobilienkredit anbieten. Es steht im Mittelpunkt der Finanzierung – denn ohne ein geeignetes Beleihungsobjekt ist in der Regel keine Kreditvergabe möglich.

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Haus kaufen, haben aber nicht den vollen Kaufpreis auf der hohen Kante. In diesem Fall springt eine Bank oder Versicherung ein und gewährt Ihnen ein Darlehen. Aber sie tut das natürlich nicht ohne Absicherung. Und genau hier kommt das Beleihungsobjekt ins Spiel – also die Immobilie selbst, die zur Absicherung des Kredits dient.

Bevor ein Kreditvertrag zustande kommt, wird das Beleihungsobjekt genau unter die Lupe genommen. Die finanzierende Institution bewertet es nach objektiven Kriterien: Lage, Zustand, Größe und natürlich der aktuelle Marktwert spielen dabei eine entscheidende Rolle. Das Ziel ist klar: Die Immobilie muss im Ernstfall genügend Wert besitzen, um offene Forderungen zu decken.

Denn wenn der Kreditnehmer – also Sie – nicht mehr zahlen kann, bleibt der Bank oft nur ein Weg: Sie verwertet das Beleihungsobjekt, meist durch Verkauf. Der Erlös dient dann dazu, den ausstehenden Kreditbetrag auszugleichen. Je werthaltiger das Beleihungsobjekt, desto geringer das Risiko für den Kreditgeber.

In Deutschland ist die Bewertung von Beleihungsobjekten gesetzlich geregelt. Maßgeblich ist hier die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Sie definiert, wie der sogenannte Beleihungswert – also der konservativ geschätzte Wert einer Immobilie – zu ermitteln ist. Für Banken und Versicherungen bietet die BelWertV damit eine klare Richtlinie, wie ein Beleihungsobjekt fachgerecht und risikoorientiert zu bewerten ist.

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