Baugenehmigung
🏗️ Baugenehmigung – Definition, Ablauf & wichtige Tipps
Eine Baugenehmigung ist die offizielle Erlaubnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ein Bauvorhaben durchzuführen. Ohne sie darf in Deutschland kein Neubau, Umbau oder größere Anbauarbeiten gestartet werden. Sie stellt sicher, dass Bauprojekte den gesetzlichen Vorgaben wie dem Bauplanungsrecht und der Landesbauordnung entsprechen.
✅ Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?
Eine Genehmigung ist in den meisten Fällen erforderlich, z. B. bei:
- 🏠 Neubauten von Wohnhäusern
- 🛠️ An- oder Umbauten (z. B. Wintergarten, Garage, Dachausbau)
- 🏢 Gewerbliche Bauvorhaben
- ⚡ Einbau technischer Anlagen (z. B. Solaranlagen, Wärmepumpen)
👉 Tipp: Manche kleinere Bauarbeiten sind genehmigungsfrei (z. B. Gartenhütte bis zu einer bestimmten Größe). Informieren Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde.
📑 Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens
- Antrag stellen – beim zuständigen Bauamt.
- Prüfung durch die Behörde – u. a. auf Einhaltung von Bauvorschriften, Abstandsflächen, Brandschutz.
- Genehmigung oder Auflagen – Sie erhalten die schriftliche Baugenehmigung, oft mit bestimmten Auflagen.
- Baubeginn – erst nach offizieller Erlaubnis dürfen die Arbeiten starten.
💡 Wichtig: Die Bearbeitungszeit kann je nach Bauamt zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern.
💶 Kosten einer Baugenehmigung
Die Gebühren hängen ab von:
- 📐 Größe und Umfang des Bauvorhabens
- 🏛️ Bundesland & Gemeinde
- ⏳ Aufwand der Prüfung
In der Regel liegen die Kosten zwischen 0,1 – 1 % der Baukosten.
🔗 Relevanz für Ihre Baufinanzierung
Die Baugenehmigung ist ein entscheidender Bestandteil, wenn Sie eine Baudarlehen oder ein KfW-Darlehen beantragen. Banken fordern die Genehmigung als Nachweis, dass Ihr Bauvorhaben rechtlich zulässig ist.
👉 Nutzen Sie unseren Baufinanzierungsrechner, um vorab Ihre Finanzierung zu kalkulieren.
⚖️ Fazit
Ohne Baugenehmigung kein Bau – sie ist Pflicht und schützt Sie vor rechtlichen Problemen. Planen Sie genug Zeit und Kosten für den Antrag ein und klären Sie vorab mit dem Bauamt, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.