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  • Sondernutzungsrecht

    📘 Sondernutzungsrecht Das Sondernutzungsrecht ist ein zentraler Begriff im Wohnungseigentumsrecht. Es erlaubt einem Wohnungseigentümer, bestimmte Flächen des Gemeinschaftseigentums allein und ausschließlich zu nutzen – zum Beispiel Stellplätze, Gartenflächen oder Dachterrassen. Im Gegensatz zum Sondereigentum (z. B. an der eigenen Wohnung), bleibt die Fläche beim Sondernutzungsrecht rechtlich Gemeinschaftseigentum. Der Nutzungsanspruch wird jedoch einem bestimmten Eigentümer zugeordnet….