Negativerklärung
Negativerklärung: Schutz für Darlehensgeber und Finanzstabilität sichern Eine Negativerklärung ist ein weniger gebräuchlicher Bestandteil von Darlehensverträgen in Deutschland. Sie dient dazu, den Darlehensgeber – also die Bank oder das Finanzinstitut – vor erhöhten Risiken zu schützen. Konkret legt diese Klausel fest, welche Handlungen der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens nicht durchführen darf. Ziel ist…