Nichtabnahmeentschädigung
Nichtabnahmeentschädigung – So vermeiden Sie unnötige Kosten bei Darlehen Die Nichtabnahmeentschädigung ist eine Zahlung, die fällig wird, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht vollständig abgerufen wird. Sie betrifft insbesondere Forward-Darlehen, Baufinanzierungen oder Kredittranchen und ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. 🔹 Wann fällt die Nichtabnahmeentschädigung an? Die Entschädigung kann entstehen, wenn ein Darlehen vorzeitig oder…