Sondernutzungsrecht
đ Sondernutzungsrecht Das Sondernutzungsrecht ist ein zentraler Begriff im Wohnungseigentumsrecht. Es erlaubt einem WohnungseigentĂŒmer, bestimmte FlĂ€chen des Gemeinschaftseigentums allein und ausschlieĂlich zu nutzen â zum Beispiel StellplĂ€tze, GartenflĂ€chen oder Dachterrassen. Im Gegensatz zum Sondereigentum (z. B. an der eigenen Wohnung), bleibt die FlĂ€che beim Sondernutzungsrecht rechtlich Gemeinschaftseigentum. Der Nutzungsanspruch wird jedoch einem bestimmten EigentĂŒmer zugeordnet….