Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum: In Deutschland bezieht sich “Gemeinschaftseigentum” auf den Teil einer Eigentumswohnungsanlage oder eines Mehrfamilienhauses, der allen Eigentümern gemeinsam gehört. Sie, als Eigentümerin einer Wohnung in einer solchen Anlage, haben nicht ausschließliches Recht an bestimmten Teilen des Gebäudes, sondern teilen sich diese mit anderen Eigentümern. Das Gemeinschaftseigentum umfasst in der Regel Bereiche wie das Treppenhaus, das…