Nichtabnahmeentschädigung
Nichtabnahmeentschädigung – So vermeiden Sie unnötige Kosten bei Darlehen
Die Nichtabnahmeentschädigung ist eine Zahlung, die fällig wird, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht vollständig abgerufen wird. Sie betrifft insbesondere Forward-Darlehen, Baufinanzierungen oder Kredittranchen und ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
🔹 Wann fällt die Nichtabnahmeentschädigung an?
Die Entschädigung kann entstehen, wenn ein Darlehen vorzeitig oder teilweise nicht in Anspruch genommen wird, zum Beispiel:
- Bei fallenden Zinsen, wenn eine Umschuldung attraktiver wird
- Wenn geplante Kredittranchen nicht benötigt werden
- Bei der vorzeitigen Auflösung eines Darlehensvertrags
⚠️ Hinweis: Oft ist die Entschädigung höher als die tatsächlich eingesparten Zinsen. Eine genaue Prüfung ist daher sinnvoll.
🔹 So wird die Nichtabnahmeentschädigung berechnet
Es gibt zwei gängige Berechnungsmethoden:
1. Aktiv-Aktiv-Methode
- Berechnung auf Basis der entgangenen Zinsen, die die Bank durch die Nichtabnahme verliert
2. Aktiv-Passiv-Methode
- Vergleich zwischen dem Darlehenszins und aktuellen Pfandbriefzinsen
Typische Kosten:
- Ca. 2 % der Nettodarlehenssumme
- Alternativ kann ein fester Betrag im Vertrag vereinbart sein
- Zusätzliche Bearbeitungsgebühren oder Abschläge möglich
🔹 Tipps zur Vermeidung unnötiger Kosten
- Prüfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung, ob eine Nichtabnahmeentschädigung vorgesehen ist
- Planen Sie Ihre Kredittranchen realistisch
- Nutzen Sie eine professionelle Beratung bei 4baufi.de/beratung-baufinanzierung/ oder informieren Sie sich für Forward-Darlehen auf 4baufi.de/forward-darlehen
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