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Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug ist ein zentrales Dokument im deutschen Immobilienrecht. Er enthält alle rechtlichen Informationen zu einem Grundstück – vom Eigentümer über Belastungen bis hin zu Hypotheken. Doch nicht jeder darf einfach so Einsicht nehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein Grundbuchauszug aufgebaut ist, wer ihn einsehen darf und warum ein berechtigtes Interesse notwendig ist.


📄 Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen rechtlichen Stand eines Grundstücks aus dem elektronisch geführten Grundbuch wiedergibt. Geführt wird das Grundbuch vom zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt).


🔍 Aufbau eines Grundbuchauszugs – So ist er gegliedert

Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren klar strukturierten Teilen:

1️⃣ Deckblatt

Das Deckblatt enthält Basisinformationen:

2️⃣ Bestandsverzeichnis

Hier sind alle Grundstücke aufgeführt, die auf dem jeweiligen Blatt geführt werden:

  • Flur & Flurstücksnummer
  • Grundstücksgröße in Quadratmetern
  • Nutzung (z. B. Wohnbaufläche, Landwirtschaft)

3️⃣ Drei Abteilungen – Der Kern des Auszugs

Abteilung I: Eigentumsverhältnisse
  • Aktueller Eigentümer oder Erbbauberechtigter
  • Rechtsgrund der Eintragung (z. B. Kauf, Erbe)
  • Datum der Eintragung
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
  • Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte)
  • Wohnrechte
  • Vormerkungen, Verfügungsbeschränkungen (z. B. Testamentsvollstreckung)
Abteilung III: Grundpfandrechte

🔐 Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern? – Berechtigtes Interesse erforderlich

Der Zugriff auf einen Grundbuchauszug ist nicht frei möglich. Um sensible Daten zu schützen, ist laut § 12 GBO (Grundbuchordnung) ein berechtigtes Interesse erforderlich.

✅ Beispiele für ein berechtigtes Interesse:

  • Kaufinteressenten, die ein Grundstück erwerben möchten
  • Erben, die Eigentumsverhältnisse prüfen
  • Gläubiger, zur Absicherung von Forderungen
  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben
  • Makler, Notare oder Anwälte mit Vollmacht ihrer Klienten

🛡️ Hinweis: Ohne Nachweis wird der Antrag auf Einsicht in das Grundbuch vom Amtsgericht in der Regel abgelehnt.


📬 Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug kann auf folgenden Wegen beantragt werden:

  • Persönlich oder schriftlich beim zuständigen Grundbuchamt
  • Online über offizielle Justizportale der Bundesländer (sofern verfügbar)
  • Über Notare oder Rechtsanwälte

💶 Kosten: Die Gebühr für einen unbeglaubigten Auszug liegt meist bei 10 €, für einen beglaubigten bei bis zu 20 €.


🧾 Fazit: Warum ein Grundbuchauszug unverzichtbar ist

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