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Gewässerschadenhaftpflicht

Als Immobilienbesitzer tragen Sie Verantwortung – auch für potenzielle Umweltschäden. Besonders wenn Sie eine Heizöl-Anlage betreiben, kann im schlimmsten Fall durch auslaufendes Öl ein erheblicher Schaden an Gewässern oder Böden entstehen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie genau in solchen Fällen – und bewahrt Sie vor hohen finanziellen Folgen.


Was deckt die Gewässerschadenhaftpflicht ab?

Die Versicherung greift, wenn durch ausgetretene Schadstoffe – ob flüssig oder fest – Schäden an Oberflächengewässern, dem Grundwasser oder dem Boden entstehen. Typische Schadstoffquellen sind:

  • Heizöltanks (besonders bei älteren Anlagen),
  • Abwasserleitungen,
  • gewerbliche oder landwirtschaftliche Einrichtungen mit wassergefährdenden Stoffen.

Wichtig zu wissen: Selbst kleinste Mengen können große Schäden verursachen – und damit hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.


Hohe Kosten – hohes Risiko

Ein Umweltschaden bedeutet oft mehr als nur die Reinigung eines Baches:

  • Sanierung von Boden und Gewässer,
  • Kosten für Gutachter und Behördenauflagen,
  • Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzforderungen Dritter.

Diese Kosten können schnell in die Zehntausende gehen – und müssen ohne Versicherung aus eigener Tasche bezahlt werden.


Was übernimmt die Versicherung konkret?

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt:

✅ Kosten für die Sanierung von Böden und Gewässern
✅ Schadenersatzforderungen Dritter
✅ Rechtsverteidigung im Fall von Gerichtsverfahren
✅ Prüfungen durch Sachverständige

Wichtig: Voraussetzung ist, dass die Anlage vorschriftsgemäß betrieben und regelmäßig gewartet wird. Wer Sicherheitsauflagen ignoriert, riskiert seinen Versicherungsschutz.


Darauf sollten Sie achten

Beim Abschluss Ihrer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollten Sie:

  • auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten (mindestens 5 Mio. € empfohlen),
  • klären, welche Anlagen konkret versichert sind,
  • regelmäßig prüfen, ob die Versicherung zu Ihrer aktuellen Nutzungssituation passt.

Tipp: In vielen Wohngebäudeversicherungen ist die Gewässerschadenhaftpflicht bereits als Zusatzbaustein enthalten – allerdings oft mit eingeschränktem Umfang. Ein separater Vertrag kann hier mehr Sicherheit bieten.


Fazit: Besser abgesichert als haftbar