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Gesamtschuldner

Wenn Sie gemeinsam mit einer anderen Person eine Immobilie finanzieren möchten – etwa mit Ihrem Partner, einem Familienmitglied oder Geschäftspartner – begegnen Sie früher oder später dem Begriff „Gesamtschuldner“. Doch was genau verbirgt sich dahinter?


🤝 Gesamtschuldner – einfach erklärt

Nehmen zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Immobiliendarlehen auf, gelten sie gegenüber der Bank als sogenannte Gesamtschuldner. Das bedeutet:
Jede Person haftet für die komplette Darlehenssumme – nicht nur für ihren persönlichen Anteil.

Ein Beispiel:

Sie und Ihr Partner nehmen gemeinsam ein Darlehen in Höhe von 300.000 Euro auf. Fällt einer von Ihnen aus – z. B. durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit – ist der andere verpflichtet, den gesamten Betrag zurückzuzahlen. Die Bank kann sich jederzeit an jeden Einzelnen wenden – unabhängig davon, wie das Eigentum an der Immobilie aufgeteilt ist.


🛡️ Warum gibt es die gesamtschuldnerische Haftung?

Für Banken bedeutet die gesamtschuldnerische Haftung ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Sie müssen sich im Zweifel nicht mit der Frage beschäftigen, wer welchen Anteil zurückzuzahlen hat – sie können den gesamten Betrag von jedem Darlehensnehmer verlangen.

Für Sie bedeutet das:

Gemeinsam finanzieren heißt: gemeinsam haften – zu 100 %.


⚠️ Was sollten Sie als Kreditnehmer beachten?

Bevor Sie einen Darlehensvertrag mit einer anderen Person unterzeichnen, sollten Sie sich der finanziellen Verantwortung voll bewusst sein:

✅ Stimmen Sie sich mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin finanziell ab
✅ Berücksichtigen Sie mögliche Risiken wie Trennung, Krankheit oder Zahlungsunfähigkeit
✅ Lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten, bevor Sie den Kreditvertrag unterschreiben


📝 Fazit: Gut informiert ist besser finanziert

Die gesamtschuldnerische Haftung ist keine Kleinigkeit – sie kann im Ernstfall weitreichende Konsequenzen haben. Wenn Sie sich gemeinsam für eine Baufinanzierung entscheiden, sollten Vertrauen, Kommunikation und Absicherung an erster Stelle stehen.

Tipp: Eine schriftliche Vereinbarung untereinander, z. B. über interne Zahlungsanteile, kann sinnvoll sein – auch wenn sie die Haftung gegenüber der Bank nicht verändert.