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Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie eine Eigentumswohnung in Deutschland erwerben, besitzen Sie nicht nur Ihre eigenen vier Wände – Sie werden gleichzeitig Teil einer Eigentümergemeinschaft. Damit verbunden ist das sogenannte Gemeinschaftseigentum – ein zentraler Aspekt beim Wohnungseigentum, den Sie kennen sollten.


🔑 Was ist Gemeinschaftseigentum?

Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile eines Gebäudes und Grundstücks, die nicht im Sondereigentum einer einzelnen Partei stehen, sondern von allen Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam genutzt werden. Dazu gehören typischerweise:

  • das Treppenhaus
  • das Dach und die Fassade
  • Keller– und Technikräume
  • der Aufzug
  • gemeinschaftlich genutzte Außenanlagen wie Garten, Wege oder Spielplatz

⚖️ Ihre Rechte – Mitbestimmung und Transparenz

Als Mitglied der Eigentümergemeinschaft haben Sie ein Mitspracherecht bei allen Entscheidungen rund um das Gemeinschaftseigentum. Konkret heißt das:

  • Teilnahme an der Eigentümerversammlung
  • Stimmrecht bei Beschlüssen über Instandhaltungen, Modernisierungen oder Regelungen zur Nutzung
  • Einsicht in den Wirtschaftsplan und die Abrechnung

Diese Mitbestimmung ist gesetzlich in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt – Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz).


💸 Ihre Pflichten – Kosten und Verantwortung

Gemeinsames Eigentum bedeutet auch gemeinsame Verantwortung. Sie sind verpflichtet, sich an den Kosten für Pflege, Wartung und Reparatur zu beteiligen. Diese werden in Form des monatlichen Hausgelds abgerechnet. Das Hausgeld deckt:

Je nach Größe Ihrer Wohnung und dem vereinbarten Miteigentumsanteil fällt Ihr Anteil an diesen Kosten unterschiedlich aus.


🤝 Gemeinschaft heißt Kompromiss

Nicht jede Entscheidung im Gemeinschaftseigentum lässt sich individuell umsetzen – denn: Entschieden wird mehrheitlich. Das bedeutet, dass Sie:

  • Kompromissbereitschaft mitbringen sollten
  • in Dialog mit anderen Eigentümern treten
  • langfristig von einem gut verwalteten Objekt profitieren

🧾 Fazit: Gemeinschaftseigentum im Blick behalten