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Erhöhte Abschreibungen

Wer in den Erhalt und die Wiederbelebung historischer Gebäude oder in die Entwicklung von städtebaulichen Gebieten investiert, kann von attraktiven steuerlichen Anreizen profitieren. Durch die Regelungen in den §§ 7i und 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden steuerliche Vorteile für Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien sowie für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete gewährt. Diese Maßnahmen sollen nicht nur das kulturelle Erbe sichern, sondern auch Impulse für die städtebauliche Weiterentwicklung liefern.

§ 7i EStG – Denkmalgeschützte Gebäude: Steuerliche Chancen für Denkmalschutz-Investoren durch erhöhte Abschreibungen

Besitzen Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude und investieren darin, können Sie nach § 7i EStG von einer besonders vorteilhaften Abschreibung profitieren. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, die Kosten Ihrer Investitionen in den Erhalt und die Restaurierung des Gebäudes über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend zu machen.

In den ersten 8 Jahren können Sie jährlich satte 9% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. In den folgenden 4 Jahren sinkt der Abschreibungssatz auf 7%, sodass sich insgesamt eine vollständige Abschreibung von 100% der Investitionssumme ergibt. Diese großzügige Regelung soll dazu beitragen, dass die wertvolle Bausubstanz historischer Gebäude nicht nur erhalten bleibt, sondern auch in neuem Glanz erstrahlt.

§ 7h EStG – Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsgebiete: Ein wirtschaftlicher Turbo für Stadtentwicklung

Doch nicht nur der Denkmalschutz wird steuerlich begünstigt – auch die Entwicklung und Sanierung von städtebaulichen Entwicklungsgebieten profitieren von erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG. Wenn Ihr Gebäude in einem dieser Gebiete liegt und Sie mit der Sanierung oder Neugestaltung beginnen, können Sie ebenfalls von Steuererleichterungen profitieren.

Die Regelung sieht vor, dass über einen Zeitraum von 8 Jahren Abschreibungen möglich sind. In den ersten 4 Jahren können Sie hier ebenso 9% der Investitionskosten jährlich steuerlich ansetzen, in den verbleibenden 4 Jahren sinkt der Satz auf 7%. Auch hier ergeben sich insgesamt erhöhte Abschreibungen von 100% der Kosten, was die Attraktivität der Investition deutlich erhöht.

Steuerliche Anreize für eine nachhaltige Stadtentwicklung

Durch erhöhte Abschreibungen sollen nicht nur Investoren dazu angeregt werden, in den Erhalt und die Aufwertung historischer Gebäude zu investieren, sondern auch zur Förderung der städtebaulichen Entwicklung insgesamt beitragen. Durch diese steuerlichen Vergünstigungen wird nicht nur das kulturelle Erbe der Städte bewahrt, sondern auch der wirtschaftliche und soziale Nutzen durch die Revitalisierung von Stadtteilen und die Schaffung neuer, hochwertiger Wohn- und Arbeitsräume maximiert.

Insgesamt leisten diese Regelungen einen wertvollen Beitrag zur Verschönerung unserer Städte und zum Erhalt eines einzigartigen kulturellen Erbes – ein echter Gewinn für alle Beteiligten!