Erhöhte Abschreibungen
Erhöhte Abschreibungen:
Erhöhte Abschreibungen nach § 7i und § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind steuerliche Maßnahmen, die darauf abzielen, Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude sowie in Sanierungs- und städtebauliche Entwicklungsgebiete zu fördern. Diese Regelungen bieten steuerliche Anreize für Immobilienbesitzer, die in solche Gebiete investieren, um die Erhaltung und Revitalisierung historischer Strukturen sowie die Stadtentwicklung voranzutreiben.
§ 7i EStG bezieht sich auf denkmalgeschützte Gebäude. Wenn Sie ein Gebäude besitzen, das unter Denkmalschutz steht und Sie darin investieren, können Sie erhöhte Abschreibungen in Anspruch nehmen. Diese Abschreibungen werden über einen Zeitraum von 12 Jahren verteilt. In den ersten 8 Jahren können Sie jährlich 9% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und in den darauffolgenden 4 Jahren 7% steuerlich geltend machen. Zusammen ergibt das eine Gesamtabschreibung von 100%.
Nun zu § 7h EStG, der sich auf Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsgebiete bezieht. Wenn Ihr Gebäude sich in einem solchen Gebiet befindet und Sie es sanieren oder entwickeln, können Sie ebenfalls von erhöhten Abschreibungen profitieren. Der Zeitraum für diese Abschreibungen beträgt 8 Jahre. In den ersten 4 Jahren können Sie jährlich 9% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und in den darauffolgenden 4 Jahren 7% steuerlich geltend machen.
Diese steuerlichen Anreize sollen Investoren dazu ermutigen, in die Erhaltung und Entwicklung von historischen Gebäuden sowie in die Revitalisierung benachteiligter Stadtteile zu investieren. Auf diese Weise wird nicht nur das kulturelle Erbe bewahrt, sondern auch die Stadtentwicklung gefördert und wirtschaftliche Impulse gesetzt.