Erhaltungsaufwand
Erhaltungsaufwand:
Erhaltungsaufwand im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) bezieht sich auf Kosten, die Sie als Steuerzahler für die Instandhaltung, Reparatur oder Modernisierung von vermieteten Immobilien tragen. Diese Kosten können Sie unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen.
Sie können Erhaltungsaufwand geltend machen, wenn Sie vermietete Immobilien besitzen und Ausgaben für deren Erhaltung, Reparatur oder Modernisierung haben. Der Erhaltungsaufwand ist dabei von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu unterscheiden. Während die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Kosten für den Erwerb oder die Errichtung der Immobilie umfassen, bezieht sich der Erhaltungsaufwand auf Maßnahmen, die dazu dienen, den bestehenden Zustand der Immobilie zu erhalten oder zu verbessern.
Zu den typischen Maßnahmen, die als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden können, gehören Reparaturen an der Bausubstanz, wie zum Beispiel das Ausbessern von undichten Dächern oder die Erneuerung von Fenstern. Auch Kosten für die Modernisierung, die der Substanzerhaltung dienen, wie die Installation einer energiesparenden Heizungsanlage oder die Renovierung von Bädern, können als Erhaltungsaufwand betrachtet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten, die mit der Instandhaltung oder Modernisierung einer Immobilie verbunden sind, als Erhaltungsaufwand steuerlich absetzbar sind. Ausgaben, die eine Wertsteigerung der Immobilie bewirken, werden nicht als Erhaltungsaufwand betrachtet, sondern müssen über die Abschreibung als Herstellungskosten behandelt werden.
Um Erhaltungsaufwand steuerlich geltend zu machen, müssen Sie als Vermieter die entsprechenden Ausgaben nachweisen können. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen von Handwerkern oder Belege für den Kauf von Baumaterialien. Es ist ratsam, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren, um im Falle einer steuerlichen Prüfung den Nachweis erbringen zu können.
In der Einkommensteuererklärung können Sie den Erhaltungsaufwand dann im Rahmen der Werbungskosten für die vermietete Immobilie angeben. Dadurch mindern sich Ihre steuerpflichtigen Mieteinnahmen, was wiederum zu einer Reduzierung Ihrer Steuerlast führt. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die entsprechenden Regelungen im Einkommenssteuergesetz genau beachten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung nutzen können.
Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das von den zuständigen Behörden (Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes) oder Fachleuten ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein Gebäude oder eine Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß den geltenden Bauvorschriften fertiggestellt wurde und als abgeschlossen gilt. Sie dient als offizieller Nachweis dafür, dass das Bauvorhaben alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat und den baurechtlichen Anforderungen entspricht.
Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:
Es ist wichtig zu betonen, dass eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht nur ein formales Dokument ist, sondern auch ein wichtiger Nachweis für die Sicherheit und die Qualität eines Bauwerks. Sie stellt sicher, dass das Gebäude den geltenden Standards entspricht und die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.