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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist eine clevere Lösung für alle, die ein Haus bauen oder nutzen möchten, ohne das Grundstück selbst zu kaufen. In Deutschland handelt es sich dabei um ein besonderes Nutzungsrecht, das es ermöglicht, ein fremdes Grundstück langfristig – meist für viele Jahrzehnte – zu nutzen.

Wie funktioniert das Ganze?
Stellen Sie sich das Erbbaurecht wie einen Mietvertrag für Land vor – allerdings mit dem entscheidenden Unterschied, dass Sie darauf bauen dürfen! Der Grundstückseigentümer bleibt zwar Eigentümer des Bodens, überträgt aber einem sogenannten Erbbauberechtigten das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dieses Recht ist im Grundbuch eingetragen und rechtlich abgesichert.

Volle Verantwortung, volle Nutzung
Als Erbbauberechtigter haben Sie die volle Kontrolle über das Gebäude – von der Planung über den Bau bis zur Instandhaltung. Ob Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie: Die Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach den vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen. Wichtig: Für den Grund zahlen Sie regelmäßig einen sogenannten Erbbauzins – eine Art „Miete für den Boden“.

Zeitlich begrenzt, aber planbar
Ein Erbbaurecht läuft in der Regel zwischen 50 und 99 Jahren, manchmal auch länger. Was passiert danach? Das Gebäude geht normalerweise an den Grundstückseigentümer über – es sei denn, beide Seiten vereinbaren eine Verlängerung. In vielen Fällen wird auch eine Entschädigung für das Gebäude geregelt.

Vorteile für beide Seiten
Für Bauherren bietet das Erbbaurecht eine kostengünstige Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim oder einem Geschäftsgebäude zu erfüllen – ohne teures Bauland kaufen zu müssen. Für Grundstückseigentümer ist es eine attraktive Option, ihr Land langfristig zu nutzen und dabei regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins zu erzielen.


Fazit:

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