Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – einfach erklärt und clever genutzt
Sie besitzen eine Immobilie oder ein Grundstück und vermieten diese? Dann erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – eine wichtige Einkunftsart laut deutschem Einkommensteuergesetz (§ 21 EStG). Doch was genau steckt dahinter? Und worauf sollten Sie als Vermieter oder Verpächter achten?
Was zählt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?
Ganz einfach: Wenn Sie eine Wohnung, ein Haus, ein Gewerbeobjekt oder ein unbebautes Grundstück vermieten oder verpachten, fließen daraus Einnahmen – und genau diese zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Doch es bleibt nicht nur bei der klassischen Miete. Auch zusätzliche Einnahmen wie:
- Vermietung eines Stellplatzes oder einer Garage
- Miete für möbliertes Wohnen
- Einnahmen aus der Untervermietung
fallen darunter. Selbst wenn Sie nur ein Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung untervermieten, sind das steuerlich relevante Einkünfte.
Einnahmen ja – aber auch Ausgaben zählen!
Was viele vergessen: Nicht nur die Einnahmen zählen – auch Kosten rund um die Vermietung können Sie steuerlich geltend machen. Dazu gehören unter anderem:
- Instandhaltungs- und Renovierungskosten
- Werbungskosten (z. B. für Anzeigen)
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Verwaltungskosten
- Abschreibungen für Abnutzung (AfA)
Diese Posten mindern Ihre zu versteuernden Einkünfte und senken somit Ihre Steuerlast – ein klarer Vorteil für Vermieter!
Steuerliche Pflichten: Was müssen Sie angeben?
Sämtliche Einnahmen und absetzbaren Ausgaben müssen Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung angeben – konkret in der Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt prüft dann, ob und wie viel Einkommensteuer Sie auf Ihre Vermietungserlöse zahlen müssen.
Abschreibung & Umsatzsteuer: Das sollten Sie wissen
Darüber hinaus gibt es steuerliche Besonderheiten, die für Vermieter interessant sind:
- Lineare Abschreibung: Sie schreiben die Immobilie jährlich mit einem festen Prozentsatz ab.
- Degressive Abschreibung (nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich): Die jährliche Abschreibung ist anfangs höher und sinkt im Laufe der Zeit.
- Umsatzsteuerpflicht: Bei gewerblicher Vermietung kann unter bestimmten Bedingungen auch Umsatzsteuer anfallen – beispielsweise bei der Vermietung an Unternehmer.
Unser Tipp: Steuerliche Beratung lohnt sich!
Gerade im Bereich Vermietung und Verpachtung gibt es viele Feinheiten und Gestaltungsmöglichkeiten. Um Ihre Vorteile optimal auszuschöpfen und keine steuerlichen Stolperfallen zu übersehen, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem erfahrenen Fachmann begleiten lassen.
Fazit:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können eine attraktive Einnahmequelle sein – vor allem dann, wenn Sie auch steuerlich das Beste daraus machen. Mit dem nötigen Wissen und der richtigen Beratung wird Ihre Immobilie nicht nur zum Zuhause für andere, sondern auch zu einem soliden Baustein für Ihre finanzielle Zukunft.