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Einheitswert

Der sogenannte Einheitswert ist ein Schlüsselbegriff im deutschen Steuerrecht – besonders, wenn es um die Grundsteuer geht. Für jede Immobilie in Deutschland wird ein solcher Einheitswert festgelegt. Er bildet die Basis für die Berechnung der Grundsteuer und wird von den Finanzbehörden nach festen Kriterien ermittelt. Dazu zählen etwa die Grundstücksgröße, die Lage, das Alter sowie der bauliche Zustand eines Gebäudes. Ziel ist es, den Immobilienwert zu einem bestimmten Stichtag – dem sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt – objektiv zu erfassen.

Doch die Zeiten ändern sich – und damit auch das Steuerrecht. Die bisherigen Bewertungsmethoden galten lange als überholt. Das Bundesverfassungsgericht hat sie schließlich als verfassungswidrig eingestuft. Die Folge: Die Grundsteuer wurde umfassend reformiert – mit dem Ziel, das System transparenter, moderner und vor allem gerechter zu gestalten.

Werteabhängige Neuberechnung – was bedeutet das konkret?

Im Zentrum der Reform steht die sogenannte werteabhängige Neuberechnung. Das bedeutet: Künftig fließen nicht mehr nur die alten Einheitswerte in die Steuerberechnung ein. Vielmehr sollen aktuelle Marktwerte der Immobilien – sowohl von Grundstück als auch vom Gebäude – berücksichtigt werden. Dafür kommen moderne Bewertungsverfahren wie das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. Diese Methoden ermöglichen eine realitätsnahe Einschätzung des heutigen Immobilienwerts.

Für Eigentümer bringt das spürbare Veränderungen mit sich: Während manche künftig mehr Grundsteuer zahlen müssen, könnten andere sogar entlastet werden. Entscheidend ist dabei, wie sich der Wert der jeweiligen Immobilie – und ihres Umfelds – im Lauf der Zeit entwickelt hat.

Fazit: Mehr Fairness bei der Grundsteuer