Auflassung
Auflassung: Eigentum an Immobilien rechtlich übertragen
Die Auflassung nach § 925 BGB ist ein zentraler Schritt beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Deutschland. Sie bezeichnet die förmliche Erklärung des Verkäufers, sein Eigentum an den Käufer zu übertragen. Ohne Auflassung ist ein Eigentumswechsel rechtlich nicht möglich.
🔹 Was ist eine Auflassung?
Die Auflassung ist mehr als nur eine Unterschrift im Kaufvertrag. Sie ist:
- ✅ Rechtlich bindend: Erst durch die Auflassung wird das Eigentum an der Immobilie übertragen.
- ✅ Förmlich und notariell beurkundet: Beide Parteien müssen persönlich beim Notar erscheinen.
- ✅ Grundbuchrelevant: Die Auflassung wird in der Regel zusammen mit der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.
Tipp: Informieren Sie sich auch über Auflassungsvormerkung & Grundbucheintrag für zusätzlichen Schutz vor Zwischenverfügungen.
🔹 Der Ablauf einer Auflassung
- Kaufvertragsvereinbarung
- Preis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin werden festgelegt.
- Es wird eine Auflassungsklausel im Kaufvertrag aufgenommen, die bestätigt, dass der Verkäufer bereit ist, das Eigentum zu übertragen.
- Notartermin & Erklärung
- Beide Parteien erscheinen beim Notar.
- Der Verkäufer erklärt vor dem Notar die Auflassung – die Bereitschaft, das Eigentum an den Käufer zu übertragen.
- Eintragung ins Grundbuch
- Die Auflassungsvormerkung sichert den bevorstehenden Eigentümerwechsel ab.
- Nach Zahlung des Kaufpreises wird die Eigentumsübertragung rechtskräftig ins Grundbuch eingetragen.
- Eigentumsübergang abgeschlossen
- Sobald die Eintragung erfolgt ist, sind Sie der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie.
🔹 Wichtige Hinweise zur Auflassung
- 🏠 Die Auflassung ist nur wirksam, wenn sie beim Notar erfolgt.
- 🛡️ Die Auflassungsvormerkung schützt vor unberechtigten Verfügungen des Verkäufers zwischen Kaufvertrag und Eigentumsübertragung.
- 💰 Die Eigentumsübertragung erfolgt in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
Weitere Tipps zum Immobilienkauf finden Sie auf unserer Seite Immobilienfinanzierung.
🔹 Fazit
Die Auflassung ist der rechtliche Schlüssel für den Eigentumswechsel bei Immobilien. Sie sorgt für Sicherheit, Transparenz und die rechtliche Absicherung beider Parteien. Ohne sie ist ein Immobilienverkauf oder -kauf nicht rechtswirksam.