Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung: Die Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs ist eine wichtige rechtliche Maßnahme im deutschen Immobilienrecht. Sie dient dazu, den Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie vor anderen potenziellen Käufern zu schützen. Also, stellen Sie sich vor, Sie haben ein Grundstück oder eine Immobilie gefunden, die Sie kaufen möchten. Bevor der Kauf endgültig abgeschlossen ist,…